Die zuverlässige Hausverwaltung in der Grafschaft Moers, Duisburg, Krefeld und Umgebung
Die Axel Born GmbH verwaltet Eigentums – und Mietobjekte.
Sie bietet Sondereigentumsverwaltung an und erstellt Nebenkostenabrechnungen für vermietete Eigentumswohnungen.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Anfragen werden umgehend mit detaillierten Bewerbungsunterlagen beantwortet.
Kontakt
Joachimstr. 3, 47443 Moers
02841 6023040
Die Firma
Die Hausverwaltung besteht seit 1989. Sie wurde zunächst als Einzelunternehmen geführt. Zum 1.1.2014 wurde die GmbH gegründet.
Der Schwerpunkt ist die Verwaltung von Eigentumswohnanlagen. Die Geschäftsführerin wird von 3 Mitarbeiter(innen), die mit dem eingesetzten Verwaltungsprogramm Karthago 2000 – www.uts.de – bestens vertraut sind, unterstützt.
Wir sind für Sie da!
Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, können Sie uns natürlich über unsere Service-Hotline zu den Sprechzeiten (Montags zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr, dienstags und donnerstags jeweils zwischen 9:00 Uhr und 13:00 Uhr unter der Rufnummer 02841 6023040 erreichen. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie unser Formular zu einer Rückrufbitte benutzen.
Verwaltungsbeiräte erhalten eine spezielle Rufnummer unter der wir von montags bis freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr erreichbar sind.
Über ein Feedback freuen wir uns ebenso. Kritik und Anregungen zu unseren Internet-Seiten sind uns jederzeit willkommen.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
„Am Ende zählt das Gespräch“
Entsprechend dem WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) vom 1. Dezember 2020 beträgt die Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung 3 Wochen, wenn in der Teilungserklärung nichts anderes vereinbart ist. Das bedeutet für Wohnungseigentümer, die Anträge zur Eigentümerversammlung stellen möchten, dass diese so rechtzeitig beim Verwalter eingehen müssen, dass er sie noch auf die Tagesordnung setzen kann, bevor er die Einladung an die Eigentümer fristgerecht abgeschickt.
Oftmals reagieren Eigentümer enttäuscht, weil ihre Anträge nicht auf der Tagesordnung erscheinen.
Hierzu ist anzumerken:
Anträge zur Tagesordnung können das ganze Jahr über gestellt werden und sind dann vom Verwalter auch als Tagesordnungspunkt aufzuführen.
Tagesordnungspunkte sind so zu formulieren, dass zu erkennen ist, was genau beantragt wird. Des Weiteren sollte eine Begründung für den Antrag aufgeführt sein.
Wenn diese 3 Kriterien erfüllt sind, kann auch nichts schief gehen.
Ein hilfreiches Formular zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten finden Sie hier.